Regelung für die Verbrennung von Gartenabfällen im Kyffhäuserkreis

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Der Kyffhäuserkreis hat die Zeiten zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt bekannt gegeben. Privatpersonen können ab dem 15. März 2014 bis zum 15.Mai.2014 auf Ihrem privaten Grundstück verbrennen. Verboten ist das Verbrennen an Sonn- und Feiertagen sowie bei Nebel oder Starkregen. Von der Verbrennung gänzlich ausgenommen ist die Ortslage Bad Frankenhausen.

Weiter Auflagen und Bestimmungen zum Verbrennen finden Sie in der PDF Datei zum Download.
Download: Verbrennzeiten 2014 Kyffhäuserkreis