Keine GEZ für Gartenlauben

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Durch den 15. Rundfunkänderrungsstaatsvertrag tritt ab den 01. Januar 2013 auch ein neues Gebürensystem der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) in Kaft. So werden Rundfunk- und Fernsehgeräte je Haushalt berechnet. Es müssen dann 17,98? pauschal bezahlt werden, unabhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt, deren Fahrzeuge und Anzahl der Geräte.  Ausgenommen sind hierbei jedoch Neben- oder Zweitwohnsitze oder Ferienwohnungen. Gartenlauben gelten laut Bundeskleingartengesetz nicht als Wohnraum und so muss für das Empfangsgerät in der Gartenlaube auch keine Rundfunkgebühr mehr entrichtet werden. Dies gilt so lange, wie die Kleingartenlaube nicht als Wohnraum genutzt wird. Es sollte jeder, der eventuell das Gartenradio bisher bezahlt, dieses abmelden, da es sonst eventuell auch im Jahr 2013 weiter abgebucht wird. 

Eine Befreiung des Rundfunkbeitrages ist weiterhin für Bezieher von ALG2, Sozialhilfe, Bafög oder Grundsicherung sowie Behinderte oder Blinde/Taube auf Antrag möglich. Schwerbeschädigte mit den Status "RF" zahlen nur 5,99? im Monat. 

Auch für Unternehmen, Einrichtungen oder Behörden wurde hier eine neue Regelung gefunden. So gibt es Staffelpreise die den individuellen Rundfunkbeitrag anhand der Mitarbeiteranzahl festlegen. Hier sollte jeder den Status unter http://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen-und-institutionen/ prüfen.